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Mutterschutz

In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen Sie grundsätzlich nicht beschäftigt werden – es sei denn, Sie wollen es. Nach der Geburt dauert der Mutterschutz im Regelfall acht Wochen – bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert er sich sogar auf zwölf Wochen. In der Zeit der Schutzfrist nach der Entbindung besteht für die Mutter ein zwingendes Beschäftigungsverbot.

Der Mutterschutz wird beim Arbeitgeber der Mutter beantragt. Zu Anerkennung benötigen Sie eine Bescheinigung des Arztes über Ihren voraussichtlichen Geburtstermin.

Ob und wie viel Mutterschaftsgeld Sie erhalten, hängt sehr stark davon ab, wie Sie zu Beginn der Schutzfrist arbeiten und versichert sind. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall bitte an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn: www.mutterschaftsgeld.de


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