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Ämter-Checkliste für werdende Eltern

Ämter-Checkliste

Mutterschutz

Info zum Mutterschutz

So wie dein Kind geschützt werden sollte, solltest du es auch. In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung darfst du deshalb grundsätzlich nicht beschäftigt werden - es sei denn, du willst es. Nach der Geburt dauert der Mutterschutz im Regelfall acht Wochen - bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert er sich sogar auf zwölf Wochen. In der Zeit der Schutzfrist nach der Entbindung besteht für die Mutter ein zwingendes Beschäftigungsverbot.

Der Mutterschutz wird beim Arbeitgeber der Mutter beantragt. Zur Anerkennung benötigt er eine Bescheinigung des Arztes über deinen voraussichtlichen Geburtstermin.

Geburtsurkunde

Info zur Geburtsurkunde

Eine Woche lässt dir der Gesetzgeber Zeit, einen Namen für dein Kind auszuwählen und seine Geburt beim örtlichen Standesamt beurkunden zu lassen. Meist können die Kinder auch schon direkt im Krankenhaus angemeldet werden.

Mitbringen musst du die Geburtsbescheinigung der Klinik oder Hebamme, Personalausweis und Heiratsurkunde bzw. bei Unverheirateten die Geburtsurkunde der Mutter und die Vaterschaftsanerkennung.

Elterngeld

Infos zum Elterngeld

Das Elterngeld hat das Erziehungsgeld abgelöst und steht allen Eltern nach der Geburt eines Kindes zu. Pausiert ein Elterteil für die Erziehung, wird es zwölf Monate lang gezahlt. Bleibt auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate zu Hause, erhöht sich die Laufzeit auf 14 Monate – so wie generell bei allen Alleinerziehenden.

Bei Berufstätigen entspricht der Betrag etwa 67 Prozent vom Nettolohn des jeweils pausierenden Elternteils - maximal jedoch 1.800 Euro monatlich. Aber Achtung: Rückwirkend wird das Elterngeld nur bei Antragstellung innerhalb der ersten drei Monate gezahlt. Notwendig dazu sind Geburtsurkunde des Kindes im Original, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung, Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung, Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen.

Welche Elterngeldstelle für dich zuständig ist, erfährst du unter anderem auf der Website des Bundesministeriums für Familie.

Kindergeld

Infos zum Kindergeld

Das Kindergeld, auf das alle Eltern, unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens, Anspruch haben, muss möglichst bald nach der Geburt beim zuständigen Arbeitsamt (Familien- oder Kindergeldkasse) beantragt werden, da es nur für sechs Monate rückwirkend gezahlt wird. Kindergeld gibt es maximal bis zum 27. Geburtstag des Kindes. Es wird unabhängig vom Elterngeld ausbezahlt und beträgt 184 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für jedes weitere. Details erfährst du beim zuständigen Arbeitsamt, einen Antragsvordruck findest du online auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Krankenversicherung

Zum optimalen Schutz deines Kindes gehört, dass du es direkt nach der Geburt krankenversicherst. Ob es zur Familienversicherung bei der Krankenkasse der Mutter oder des Vaters angemeldet wird, ist bei gesetzlich Versicherten egal. Es ist eine reine Formalität und kostet dich keinen Cent mehr. Nur bei Privatversicherungen muss ein eigener Vertrag für das Kind geschlossen werden.

Einwohnermeldeamt

Um das Kind auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, gehe zum Einwohnermeldeamt. Neben deiner aktuellen Lohnsteuerkarte benötigst du dazu deinen Personalausweis sowie die Geburtsurkunde deines Kindes. Möchtest du auch deine Steuerklasse ändern lassen, solltest du ggf. auch die Lohnsteuerkarte des Ehegatten dabeihaben.

Elternzeit

Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis stehen – egal ob in Teilzeit oder Vollzeit, ob als Auszubildende, Umschüler, in Heimarbeit Beschäftigte oder zur beruflichen Fortbildung. Die Elternzeit beträgt insgesamt drei Jahre. Mutter und Vater dürfen auch gemeinsam Elternzeit nehmen. So können sie einen Teil oder sogar die gesamte Zeit gemeinsam mit dem Kind verbringen. Für Mütter beginnt die Elternzeit frühestens im Anschluss an den Mutterschutz, also normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Väter können die Elternzeit schon vor der Geburt, d.h. während des Mutterschutzes der werdenden Mutter antreten. Während der Elternzeit besteht Anspruch auf Eltern- und Kindergeld. Die meisten Kranken- und Sozialversicherungen laufen beitragsfrei weiter.

Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung kann zu jedem Zeitpunkt vor und nach der Geburt erfolgen. Voraussetzung ist allein die Zustimmung der Mutter. Für die Beurkundung der Vaterschaft benötigt das Standes- oder Jugendamt die Personalausweise und Geburtsurkunden beider Elternteile sowie natürlich die Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes.

Auch das Sorgerecht kann danach geteilt werden. Dazu müssen Nichtverheiratete beim Jugendamt oder Notar eine gemeinsame Erklärung abgeben.

Das passt zu dieser Lebensphase

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