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Teilnahmebedingungen NUK Schnullermonster Recyclingprogramm (Kitas)

Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen für Privatpersonen.

1. Anwendungsbereich und Veranstalter

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am NUK Schnullermonster Recyclingprogramm (im Folgenden auch “Programm” oder “Sammelaktion”) und dem damit verbundenen Gewinnspiel unter www.nuk.de/de_de/specials/recycling. Mit Teilnahme an dem NUK Schnullermonster Recyclingprogramm werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

Die Sammelaktion ist eine freiwillige Sammlung von Babyprodukten unter Mithilfe von Verbrauchern (auch „Privatpersonen“ genannt) und Kindertagesstätten und Kinderkrippen (auch „Einrichtungen“ oder „Kitas“ genannt) in Deutschland und Österreich. Gesammelt werden Babyflaschen, Trinkbecher und Schnuller aus Plastik aller Hersteller. Diese werden recycelt und zu Sandförmchen weiterverarbeitet, welche du bei deiner Teilnahme am Programm gewinnen kannst.

Veranstalter dieser Sammelaktion und dem damit verbundenen Gewinnspiel ist die MAPA GmbH (im Folgenden „wir“/„uns“), Industriestraße 21-25, 27404 Zeven.Die Aktion wird in Zusammenarbeit mit der HolyPoly GmbH, Jagdweg 15, 01159 Dresden, durchgeführt.

2. Teilnahmeberechtigte

(1) Teilnahmeberechtigt sind Kindertagesstätten und Kinderkrippen oder ähnliche Einrichtungen („Kitas“) mit Sitz in Deutschland und Österreich.

(2) Wir behalten uns vor, Kitas bei einer Verletzung dieser Teilnahmebedingungen von der Teilnahme auszuschließen oder nachträglich von der Teilnahme zu disqualifizieren; dies gilt insbesondere auch, falls falsche Angaben gemacht werden.

3. Teilnahme

Teilnahmeberechtigte können wie folgt an der Sammelaktion und dem damit verbundenen Gewinnspiel teilnehmen:

(1) Wenn ihr eine Kita seid, könnt ihr euch über das „Kita“-Formular unter nuk.de/recycling/kita-kampagne zur Teilnahme am NUK Schnullermonster Recyclingprogramm anmelden (in Deutschland stehen Plätze für die ersten 850 Kitas und in Österreich für die ersten 250 Kita zur Verfügung; sind alle Plätze bereits belegt, könnt ihr euch auf eine Warteliste setzten lassen und werdet von uns per E-Mail informiert, sobald es wieder freie Plätze gibt)

Anschließend habt ihr zwei Optionen:

a. “Teilnahme per Mail”:

Eure E-Mailadresse muss per Klick auf den Bestätigungs-Link, den ihr per E-Mail bekommen habt (Double-Opt-In-Verfahren), bestätigt werden. Wählt ihr diese Teilnahmeoption so werdet ihr im Folgenden weitere E-Mails mit Informationen über das Programm (zum Beispiel Information, wenn eure Sammelbox auf dem Weg ist, Tipps zum Aufstellen der Box, Erinnerung zum Zurückschicken der Box, Benachrichtigung im Falle des Gewinns) erhalten. Ihr könnt euch jederzeit von weiteren Mails (per Klick auf einen Link in den Mails) und von der Teilnahme am Programm (per E-Mail an support@schnullermonster.de) abmelden.

b. “Teilnahme per Post”:

Möchtet ihr am NUK Schnullermonster Recyclingprogramnm teilnehmen, aber keine weiteren E-Mails von uns erhalten, so habt ihr nach der Anmeldung auf der Programm-Webseite die Option, eure Teilnahme über den postalischen Weg zu bestätigen. Bitte entnehmt zu diesem Zwecke die Anschrift für euren Brief unserer Bestätigungsmail. Du kannst dich jederzeit von der Teilnahme am Programm per Brief an die gleiche Anschrift abmelden.

(2) Nachdem wir eure Teilnahme bestätigt haben, bekommt ihr kostenlos eine Sammelbox zugeschickt. Solltet ihr bereits eine Sammelbox vom NUK Schnullermonster Recyclingprogramm haben, dann bestätigt bitte im Anmeldeformular, dass ihr schon eine Box habt und lediglich ein Versandlabel braucht.

(3) Ihr müsst diese Sammelbox gefüllt mit Babyflaschen, und/oder Trinkbechern und/oder Schnullern, jeweils aus Plastik, (im Folgenden, die „geforderten Materialien“) bis zum Einsendeschluss am 31. Januar 2024 an uns zurückschicken. Nur dann könnt ihr von uns das Dankeschön (siehe unten) erhalten. Der Retouren-Paketschein für die Rücksendung ist bereits Teil der Sammelbox.
Das Paket muss mit den geforderten Materialien gefüllt sein und darf keine übermäßigen Verunreinigungen oder Fremdstoffe enthalten. Das heißt, die Produkte dürfen nur leicht verschmutzt sein, u.a. müssen sie entleert und löffelrein sein und es dürfen keine Giftstoffe oder gefährliche Stoffe enthalten sein. Wir behalten uns das Recht vor, Pakete, die andere als die geforderten Materialien oder verunreinigte Materialien enthalten, an den Absender zurückzusenden.

(4) Pro Kita ist nur eine Teilnahme möglich.

(5) Für die Teilnahme am NUK Schnullermonster Recyclingprogramm ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten eines Ansprechpartners eurer Kita notwendig. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eures Ansprechpartners erfolgt wie in den Datenschutzhinweisen zu den Teilnahmebedingungen beschrieben. Die Datenschutzhinweise findet ihr hier.

(6) Zusätzlich zu den personenbezogenen Daten eures Ansprechpartners verarbeiten wir noch folgende Daten der Einrichtung:

a. Informationen zum Versand bzw. zum Paket, bspw. Porto, Inhalt und Gewicht eurer Sammelbox

b. Informationen zur Anzahl Kinder in der Einrichtung (gesamt und Krippenkinder)

c. Informationen zu Schließzeiten der Einrichtung (Anfang der Sommerschließzeit 2023, Ende der Sommerschließzeit 2023)

d. Informationen wie von der Aktion erfahren wurde

e. Name und Ort eurer Einrichtung werden zudem auf unserer Webseite auf einer interaktiven Karte angezeigt, sodass Eltern prüfen können, welche Kitas teilnehmen. Die genaue Adresse wird dabei nicht angezeigt, der „Pin” in der Karte steckt auf der Postleitzahl.

4. Teilnahmefrist

Alle Sammelboxen müssen bis zum 31.01.2024 versandt worden sein (es zählt das Absendedatum). Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

5. Versand

Der Versand ist nur aus Deutschland oder Österreich mit den von uns zur Verfügung gestellten Retourenlabels aus dem jeweiligen Teilnahmeland möglich. Eure voll gefüllte Sammelbox darf nicht größer als 120 x 60 x 60 cm sein und nicht mehr als 30 kg wiegen. Die zur Teilnahme zur Verfügung gestellten Versandmarken (Retouren-Paketschein auf Sammelbox) sind ausschließlich zur Nutzung im Rahmen der Sammelaktion bestimmt.

6. Unser Dankeschön für Euch (alle Kitas) und Gewinn (1 Kita)

(1) Jede teilnehmende Kita erhält von uns 12 Sandförmchen (drei Sets mit je 4 Sandförmchen), die aus dem recycelten Material hergestellt wurden.
Damit wir euch euer Dankeschön zusenden können, müsst ihr die hier beschriebenen Teilnahmebedingungen eingehalten haben (vor allem siehe Punkt 3 Teilnahme).

(2) Unter allen teilnehmenden Kitas in Deutschland und unter allen teilnehmenden Kitas in Österreich verlosen wir je ein NUK Care Paket für alle Kinder der Kita. Das heißt, dass jedes Kind der Einrichtung einen NUK Cup (z.B. Trinkbecher) erhält, wobei die Größe des Cups an das Alter des Kindes angepasst wird. So erhalten Krippenkinder zum Beispiel kleinere Cups als die größeren Kinder aus dem “Kindergarten für die Großen”.

7. Übergabe des Dankeschöns an alle Kitas; Ziehung der Gewinner-Einrichtung, Gewinnbenachrichtigung und Übergabe des Gewinns

(1) Das Dankeschön an alle teilnehmenden Einrichtungen (die Sandförmchen) werden voraussichtlich im Mai 2024 per Postweg versandt. Die Sandförmchen werden an die Adressen versandt, die bei den Einsendungen der Pakete als Absender (auf dem Retouren-Paketschein) angegeben wurden. Der Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands und Österreichs.

(2) Die Ziehung der Gewinner-Einrichtung des NUK Care Paketes erfolgt am 17.04.2024.

(3) Die Gewinner-Einrichtung des NUK Care Paketes wird unter allen berechtigten Teilnehmenden nach dem Zufallsprinzip zufällig ausgelost.

(4) Die Gewinner-Einrichtung des NUK Care Paketes wird spätestens 21 Tage nach der Ziehung über ihren Gewinn schriftlich informiert.

(5) Das NUK Care Paket wird bis spätestens August 2024 auf dem Postweg an die Adressen versandt, die bei den Einsendungen der Pakete als Absender angegeben wurden. Der Versand des Gewinns erfolgt nur innerhalb Deutschlands und Österreichs.

8. Haftung

Der Veranstalter ist insoweit unbegrenzt haftbar, als der Schadensgrund auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit basiert. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertraut (sog. Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Sonstige Regelungen

(1) Die Sammelaktion und das damit verbundene Gewinnspiel unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des österreichischen Rechts in Bezug auf die aus Österreich teilnehmenden Kitas.

(2) Wir übernehmen keine Verantwortung für Einsendungen, die verloren gehen, verspätet, fehlgeleitet oder unvollständig sind oder aus technischen oder anderen Gründen nicht eingereicht werden können und wir dies nicht zu vertreten haben.

(3) Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerte oder ein Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

(4) Die Teilnahme am Programm und dem damit verbundenen Gewinnspiel ist kostenlos. Der Kauf eines Produkts ist nicht erforderlich. Allerdings werden wir euch, solltet ihr die Option “Teilnahme per Mail” wählen, mit weiteren E-Mails bezüglich dieses oder folgender NUK Programme kontaktieren, die gegebenenfalls als Werbung verstanden werden können. Möchtet Ihr am Programm teilnehmen, aber keine weiteren E-Mails erhalten, so könnt ihr eure Teilnahme per postalischen Brief bestätigen und ihr erhaltet im Folgenden (nach der 1. Bestätigungs-E-Mail) keine weiteren Mails von uns (“Teilnahme per Post”).

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