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Bürokratie-Checkliste
Orientierung im Formular-Dschungel rund um die Geburt.

Mutterschutz

Info zum Mutterschutz

So wie du dein Kind schützt, solltest du auch du dich schützen. In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung ist es nicht vorgesehen, dass du weiterhin arbeitest - es sei denn, du willst es. Nach der Geburt dauert der Mutterschutz dann im Regelfall acht Wochen - bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert er sich auf zwölf Wochen. Anders als bei den 6 Wochen vor der Geburt, ist diese Zeit nach der Entbindung verpflichtend, da ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht. 

Den Mutterschutz, kannst du bei deinem Arbeitgeber beantragen. Alles was du dafür brauchst, ist eine Bescheinigung des Arztes über deinen voraussichtlichen Geburtstermin.

Geburtsurkunde

Info zur Geburtsurkunde

Eine Woche lässt dir der Gesetzgeber Zeit, einen Namen für dein Kind auszuwählen und seine Geburt beim örtlichen Standesamt beurkunden zu lassen. Meist können die Kinder auch schon direkt im Krankenhaus angemeldet werden.

Mitbringen musst du die Geburtsbescheinigung der Klinik oder Hebamme, Personalausweis und Heiratsurkunde bzw. bei Unverheirateten die Geburtsurkunde der Mutter und die Vaterschaftsanerkennung.

Elterngeld

Infos zum Elterngeld

Das Elterngeld steht allen Eltern nach der Geburt eines Kindes zu. Wenn ihr euch dazu entscheidet, dass es einer von euch in Anspruch nimmt, wird das Elterngeld zwölf Monate lang gezahlt. Bleibt auch das andere Elternteil mindestens zwei Monate zu Hause, erhöht sich die maximale Laufzeit auf 14 Monate. Wenn du Alleinerziehend bist stehen dir 14 Monate Elterngeld von der Geburt an zu. 

Aber wie viel Geld steht euch zur Verfügung? Das kommt immer auf das Gehalt an, das derjenige von euch, der zu Hause bleibt, vorher verdient hat. Das Basiselterngeld kann zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat betragen. 

Achtung: Rückwirkend wird das Elterngeld nur bei Antragstellung innerhalb der ersten drei Monate gezahlt. 

Was braucht ihr für den Behördengang:

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
  • Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen.

Welche Elterngeldstelle für dich zuständig ist, erfährst du unter anderem auf der Website des Bundesministeriums für Familie.

Kindergeld

Infos zum Kindergeld

Anders als beim Elterngeld, ist das Kindergeld unabhängig von der Höhe des Einkommens. Nach der Geburt kannst du dieses beim zuständigen Arbeitsamt (Familien- oder Kindergeldkasse) beantragen. Hier lohnt es sich schnell zu sein, denn es wird nur sechs Monate rückwirkend gezahlt. Kindergeld gibt es maximal bis zum 27. Geburtstag des Kindes. Es wird unabhängig vom Elterngeld ausbezahlt und beträgt 250 Euro monatlich für jedes Kind. Details erfährst du beim zuständigen Arbeitsamt, einen Antragsvordruck findest du online auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Krankenversicherung

Zum optimalen Schutz deines Kindes gehört, dass du es direkt nach der Geburt krankenversicherst. Ob es zur Familienversicherung bei der Krankenkasse der Mutter oder des Vaters angemeldet wird, ist bei gesetzlich Versicherten egal. Es ist eine reine Formalität und kostet dich keinen Cent mehr. Nur bei Privatversicherungen muss ein eigener Vertrag für das Kind geschlossen werden.

Es könnte sinnvoll sein, eine private Unfallversicherung für dein Kind abzuschließen. Du kannst deine Versicherungsgesellschaft kontaktieren und die Details besprechen.

Einwohnermeldeamt

Um dein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, gehst du zum Einwohnermeldeamt.

Was du benötigst:

  • deine aktuelle Lohnsteuerkarte 
  • deinen Personalausweis 
  • die Geburtsurkunde deines Kindes. 
  • Möchtest du auch deine Steuerklasse ändern lassen, solltest du ggf. auch die Lohnsteuerkarte des Ehegatten dabeihaben.
     

Elternzeit

Anspruch auf Elternzeit haben alle, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis stehen – egal ob in Teilzeit oder Vollzeit, ob als Auszubildende, Umschüler oder in Heimarbeit Beschäftigte. Die Elternzeit beträgt insgesamt drei Jahre. Ihr könnt beide auch gemeinsam Elternzeit nehmen. So könntet ihr einen Teil oder sogar die gesamte Zeit gemeinsam mit dem Kind verbringen.

Für Mütter beginnt die Elternzeit frühestens im Anschluss an den Mutterschutz, also normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Väter können die Elternzeit schon vor der Geburt, d.h. während des Mutterschutzes der werdenden Mutter antreten. Während der Elternzeit besteht Anspruch auf Eltern- und Kindergeld. Die meisten Kranken- und Sozialversicherungen laufen beitragsfrei weiter.

Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung kann zu jedem Zeitpunkt vor und nach der Geburt erfolgen. Voraussetzung ist allein die Zustimmung der Mutter. Hierfür wendest du dich an dein Standes- oder Jugendamt. 

Für die Beurkundung der Vaterschaft benötigst du folgendes:

  • Beide Personalausweise 
  • Geburtsurkunden beider Elternteile 
  • die Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes

Auch das Sorgerecht kann danach geteilt werden. Dazu müssen Nichtverheiratete beim Jugendamt oder Notar eine gemeinsame Erklärung abgeben.

Spar- oder Anlagenkonto

Viele Eltern eröffnen bereits nach der Geburt ein Spar- oder Anlagekonto für ihr Kind: Wenn du möchtest, kannst du ein Konto für dein Kind eröffnen und Geld für seine Zukunft sparen oder investieren. Es ist eine gute Möglichkeit, finanziell für dein Kind vorzusorgen. Du kannst dich bei deiner Bank über die verschiedenen Konto- oder Investitionsmöglichkeiten informieren und welche Unterlagen du benötigst.

Kita-Anmeldung

Eine frühzeitige Anmeldung in Kitas und Kindergärten ist oft wichtig, da die Plätze begrenzt sein können. Melde dein Kind also am besten so früh wie möglich nach der Geburt an: Checke hierzu die Anmeldefristen und Anforderungen für eine Kinderbetreuungseinrichtung, falls du diese in Anspruch nehmen möchtest und vereinbare schon einmal einen Besichtigungstermin.

Die Wohnsituation ändert sich - wen du darüber informieren solltest.

Wenn dein Baby auf der Welt ist, zieht somit auch ein neuer Bewohner in dein zu Hause ein. Auch hier gibt es Dinge die über die Zeit umgemeldet und erledigt werden sollten. Wenn du zur Miete wohnst, solltest du deinen Vermieter über deinen Nachwuchs informieren. 

Wenn du im Eigentum lebst, dann solltest du daran denken bei der Stadtreinigung informieren, da die Größe und Anzahl der Mülltonnen von den Personen im Haushalt abhängt. 

Bitte beachte, dass die genauen Anforderungen und Zuständigkeiten je nach Land, Bundesland oder Gemeinde variieren können. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Vorgaben und Fristen in deiner Region zu informieren.

Das passt zu dieser Lebensphase

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